Wie Sie aus dem Auszug unserer Satzung erkennen können, gibt es in unserem Verein drei Formen der Mitgliedschaft, die wir Ihnen hier näher erläutern möchten.

"§ 5 Formen der Mitgliedschaft (1) Der Verein hat: a) ordentliche Mitglieder b) Fördermitglieder c) Ehrenmitglieder."

( Satzung des respAction §5, Abs. 1 )

Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder oder auch aktive Mitglieder bezahlen jährlich einen Mitgliedsbeitrag von 60€, der spätestens bis zum 01. Mai eines Jahres zu zahlen ist. Sie können sich aktiv am Vereinsleben beteiligen und dieses auch zu einem großen Teil mit gestalten. Sie haben volles Stimm- und Antragsrecht in der Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfindet. Dort können sie sich durch ein anderes ordentliches Mitglied vertreten lassen und können zu Vorstandssitzungen eingeladen und gehört werden. Somit können ordentliche Mitglieder sich und ihre Ideen voll und ganz in den Verein mit einbringen. Auch bekommen ordentliche Mitglieder diverse Vergünstigungen innerhalb des Vereinsangebotes, so zum Beispiel bei Fortbildungen im natursportlichen Bereich. Des weiteren können sie Seminare, Kurse und Freizeiten für den Verein durchführen und sind über den Verein haftpflicht- und unfallversichert, sofern sie im Sinne der Satzung und im Auftrag des Vereins handeln.

Fördermitglieder

Fördermitglieder bezahlen jährlich mindestens einen Betrag von 9,95€, der ebenfalls spätestens bis zum 01. Mai eines Jahres zu zahlen ist. Sie haben volles Rede- und Antragsrecht in der Mitgliederversammlung, allerdings kein Stimmrecht. Sie unterstützen den Verein eher finanziell, haben aber jederzeit die Möglichkeit sich über das Vereinsleben per Rundbriefen und Mitgliederversammlungen zu informieren.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, da sie sich in Augen der Mitgliederversammlung und des Vorstands um den Verein zu einem hohen Maße verdient gemacht haben. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands zu Ehrenmitgliedern ernannt. Sie können somit aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder wie auch der Fördermitglieder ernannt werden. Sie haben volles Rede- und Antragsrecht, jedoch wie Fördermitglieder kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

"§ 8 Ende der Mitgliedschaft (1)Die Mitgliedschaft endet durch: a) durch den Tod bei natürlichen Personen b) durch Auflösung oder Verlust der Rechtspersönlichkeit der juristischen Person c) durch freiwilligen Austritt d) durch Ausschluss e) mit Auflösung des Vereins."

( Satzung des respAction §8 Abs. 1 )

Hier sehen Sie auch das Wichtigste nochmals in Kürze:

  • ordentliches Mitglied // 60 Euro // Antrags- Rede- und Stimmrecht
  • Fördermitglied // min. 9,95 Euro // Antrags- und Rederecht
  • Ehrenmitglied // beitragsfrei // Antrags- und Rederecht

Sollten Sie sich für eine Mitgliedschaft bei respAction e.V. interessieren, so können Sie sich unter Anträge einen Mitgliedsantrag herunterladen. Diesen müssen Sie dann lediglich nur noch ausfüllen und per Post an die im Antrag stehende Adresse senden.



respAction e.V. bei Facebook
respAction e.V. bei Twitter